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Wikipedia darf vorerst wieder weiterleiten |
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Power1111[R-S.com]
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wikipedia.de auf Grund einstweiliger Verfügung vom Netz genommen |
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| Zitat: |
Wie auf der deutschen Domain der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia zu lesen ist, mussten die Betreiber, auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, die bisherige Weiterleitung der wikipedia.de Domain zur wikipedia.org Domain aufheben. Details zu den rechtlichen Hintergründen können die Betreiber derzeit nicht bekannt geben, man teilt allerdings mit, dass man Rechtsmöglichkeiten zurzeit prüft.
Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb
Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.
Wir lassen derzeit durch unsere Rechtsanwälte alle möglichen Schritte prüfen, um Ihnen schnellstmöglich wieder einen unkomplizierten Zugang zur freien Enzyklopädie Wikipedia zu bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres keine weiteren Stellungnahmen in dieser Sache abgeben werden.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 18. Januar 2006
Die Inhalte von Wikipedia sind derzeit aber weiterhin erreichbar über wikipedia.org. |
Quelle: Hard Tecs 4U
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19.01.2006 12:24 |
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Tripel-As

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wikipedia hat in letzter zeit ja ganzsschön probleme....
erst das verfahren um die artikel die dann vom netz mussten
und jetzt noch ne domain die offline muss... find ich schade
man findet da eigentlich immer was wenn man etwas sucht. aber
s is ja nicht ganz weg
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19.01.2006 16:39 |
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robert
Kaiser

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| Wikipedia darf vorerst wieder weiterleiten |
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Nachdem die Weiterleitung von Wikipedia.de auf de.wikipedia.org gestern durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin deaktiviert worden war, konnten die Anwälte von Wikimedia Deutschland die einstweilige Verfügung heute zumindest außer Kraft setzen.
Von wikipedia.de darf somit wieder auf die freie Enzyklopädie Wikipedia weitergeleitet werden. Durch einen Eilantrag bei Gericht erwirkten die Rechtsanwälte die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro, wie es auf Wikipedia.de heißt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat, bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine weitere Wirkung.
Der Wikimedia Deutschland e.V. rechnet damit, dass das Gericht in der fünften Kalenderwoche über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hofft, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird. Eine von einigen Seiten unterstellte Überreaktion wegen der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung wies der Wikimedia Deutschland e.V. mit den Worten zurück, dass man sich lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten habe:
Zitat
„Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.“
Im Laufe des Tages soll die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org wieder eingerichtet sein.
Quelle: Computerbase
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20.01.2006 15:10 |
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Power1111[R-S.com]
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Verfügung gegen Wikipedia aufgehoben |
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| Zitat: |
Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. erlassene und kurze Zeit später zunächst außer Kraft gesetzte einstweilige Verfügung aufgehoben. Damit kann der Verein von seiner Domain wikipedia.de wieder uneingeschränkt zur deutschsprachigen Ausgabe der Enzyklopädie weiterleiten.
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Nennung des vollen bürgerlichen Namens des verstorbenen Hackers Tron in dem entsprechenden Wikipedia-Artikel nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Vaters von Tron hat der Richter mit klaren Worten verneint.
Kurt Jansson, Vorsitzender von Wikimedia Deutschland:
„Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt hat. Wir hoffen, dass die juristische Auseinandersetzung damit beendet ist und der Anwalt der Kläger angesichts der Eindeutigkeit des Urteils von weiteren Schritten gegen Wikimedia absieht.“
Denn wenn die letzten Wochen eines gezeigt hätten, dann dass die juristische Auseinandersetzung einer sachlichen Debatte nicht förderlich war und dem eigentlichen Anliegen der Eltern von Tron mehr geschadet als genutzt habe. Zur Versachlichung der Diskussion könne es auch beitragen, wenn die Eltern von Tron ihre noch im Raum stehende einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation (Florida, USA) freiwillig zurückzögen; schließlich sei nicht zu erwarten, dass das Amtsgericht Charlottenburg hier zu einer anderen Entscheidung kommen werde, so Wikimedia weiter.
Wikimedia Deutschland appelliert auch an die aktiven Wikipedia-Autoren und die gesamte Netzgemeinde: Der Beschluss des Gerichts betrifft nur den konkreten Fall. Über die Veröffentlichung von Klarnamen muss weiterhin im Einzelfall entschieden werden. „Dies hat aus unserer Überzeugung grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung aller ethischen und juristischen Aspekte zu erfolgen“, stellte Kurt Jansson im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts klar. Auch wenn im konkreten Fall eindeutig keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliege, begrüßt der Verein ausdrücklich die Forderung zur Formulierung einer Informationsethik für die Wikipedia. Wikimedia Deutschland e.V. wolle dieses Thema zusammen mit Mitgliedern aus der Gemeinschaft der Wikipedia-Autoren und der Öffentlichkeit in den kommenden Monaten voranbringen. |
Quelle: Computer Base
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09.02.2006 21:18 |
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Wikipedia gewinnt im Streitfall "Tron" |
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Im Rechtsstreit um die Verwendung des Klarnamens des 1998 verstorbenen Hackers Tron hat Wikimedia Deutschland vor dem Amtsgericht Charlottenburg Recht bekommen. Das Gericht konnte keine postmortale Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Boris F. feststellen, wie dies von den Eltern beklagt wurde. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Persönlichkeitsrechte der Eltern durch die Nennung des Nachnamen ebenfalls nicht verletzt werden.
Die Eltern hatten am 19.01.2006 vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die zur Folge hatte, dass die Weiterleitung von Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt. auf die eigentliche deutschsprachige Wikipedia-Seite Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt. deaktiviert werden musste. Bereits zwei Tage später wurde diese Verfügung durch einen Eilantrag der Anwälte von Wikimedia Deutschland wieder außer Kraft gesetzt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, der Anwalt der Familie reagierte nach einem Bericht von ZDF heute recht erregt und kündigte Berufung und den Gang bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Nach einem Blogeintrag des Fachanwalts für Strafrecht Udo Vetter ist dies aber erst nach Ausschöpfung sämtlicher nationaler Instanzen möglich.
Unabhängig vom endgültigen Ausgang des Verfahrens haben die Eltern von Tron durch die mediale Präsenz des Falls das Gegenteil ihres eigentlichen Zieles erreicht. Für die Wikipedia Community wird in Zukunft aber eine Diskussion über die ethischen Richtlinien notwendig werden, da in einem anderen zukünftig möglichen Fall ein anderes Urteil gefällt werden könnte.
Quelle: Hard Tecs 4U
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10.02.2006 19:28 |
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