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Zum Ende der Seite springen Handy-Klingeltöne - BGH erleichtert Verwendung von Pop-Songs
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Handy-Klingeltöne - BGH erleichtert Verwendung von Pop-Songs Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof hat die Nutzung von Pop-Songs als Handy-Klingelton erleichtert. Die Zustimmung des Komponisten ist danach nur notwendig, wenn er seinen Berechtigungsvertrag mit der Gema schon vor 2002 geschlossen hat.



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21.12.2008 17:34 TrAnCeLuDa[R-S.com] ist offline E-Mail an TrAnCeLuDa[R-S.com] senden Homepage von TrAnCeLuDa[R-S.com] Beiträge von TrAnCeLuDa[R-S.com] suchen Nehmen Sie TrAnCeLuDa[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie TrAnCeLuDa[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von TrAnCeLuDa[R-S.com] anzeigen
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