Power1111[R-S.com]
Eigentümer

Dabei seit: 02.01.2006
Beiträge: 33.367
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: 6000 X2
 |
|
| Student klagt erfolgreich gegen PC-Rundfunkgebühr |
 |
| Zitat: |
| Bei einer erneuten Auseinandersetzung über die Zahlung von Rundfunkgebühren obsiegte nun ein Student vor Gericht. Dieser sollte der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für seinen internetfähigen PC Rundfunkgebühren zahlen, weil er sonst über kein Radio und keinen Fernseher verfügte. Tatsächlich ist seit Januar 2007 im neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) festgelegt, dass internetfähige Geräte – im Extremfall also auch Mobiltelefone oder vernetzte Kühlschränke – unter die Gebührenpflicht fallen können, wenn sich im Haushalt sonst keine angemeldeten Fernseher oder Radios befinden, die öffentlich-rechtliches Programm empfangen können. In diesem Fall reiche die Möglichkeit der modernen Kommunikationsgeräte aus, um einen Empfang zu unterstellen und Gebühren dafür zu erheben. Gegen diese Rechtsauffassung klagte bereits ein Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz – und bekam Recht. Das Gericht sah in den Gebühren eine Zugangshürde, die dem Grundrecht auf informationelle Freiheit widerspreche. Auch der Rechtsanwalt besaß einen PC in seiner Kanzlei, den er jedoch nicht für den Empfang von öffentlich-rechtlichen Sendern nutzen will, sondern vor allem für die Recherche. Mit einer ähnlichen Argumentation scheiterte ein anderer Rechtsanwalt jedoch vor der fünften Kammer des Amtsgerichts Ansbach in Bayern. Jenes Gericht verwies darauf, „dass auch diejenigen Empfangsgeräte, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, gebührenpflichtig seien“, und folgte damit strikt dem Gesetzestext. |
Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
__________________ Wenn du nicht weiter weißt, wir können helfen
Kein Support über ICQ, Mail, PN oder ähnliches. Fragen bitte im Forum stellen. Diese werden umgehend beantwortet.
Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.


|
|