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Er trank, sie litt: Freundin für eine Kiste Bier täglich verkauft |
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TrAnCeLuDa[R-S.com]
![TrAnCeLuDa[R-S.com] ist weiblich TrAnCeLuDa[R-S.com] ist weiblich](images/bl/female.gif)
nicht perfekt, aber einzigartig

Dabei seit: 09.09.2007
Beiträge: 4.346
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| Er trank, sie litt: Freundin für eine Kiste Bier täglich verkauft |
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| Zitat: |
Die Liebe zu Bier muss bei einem 39 Jahre alten Mann aus Cornberg im deutschen Bundesland Hessen deutlich mehr ausgeprägt sein als jene zu seiner Lebensgefährtin. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass der Mann seine 32-jährige Freundin für eine Kiste Bier täglich an einen 60-jährigen Nachbarn des Paares "verkaufen" konnte. Die schwer traumatisierte Frau ließ sich die Pein mehrere Wochen lang gefallen, erst als sie ihr Lebensgefährte schlug, wagte sie den Gang zur Polizei. Vor Gericht wurden beide Männer zu Haftstrafen verurteilt, der bisher unbescholtene Nachbar lediglich auf Bewährung.
Er habe seinem Nachbarn zwar täglich zehn bis 20 Euro gegeben, damit sich dieser Bier kaufen könne, zum Sex gezwungen habe er die Frau aber nie. Dieser Begründung des Nachbarn schenkte das Landgericht in Fulda aber keinen Glauben. Die 32-Jährige hatte nämlich angegeben, dass sie gleich vor dem ersten Treffen geschlagen worden sei und sich danach aus purer Angst nicht mehr gewehrt hatte.
Keine Reue beim Hauptangeklagten
Ebenfalls nicht mit seiner Argumentationslinie durchgekommen ist beim Prozess der hauptangeklagte Lebensgefährte der gepeinigten Frau. Der schwer alkoholkranke Mann hatte sowohl den demütigenden Handel als auch jedwede Gewalttat gegen die 32-Jährige abgestritten. Doch noch im Gerichtssaal zeigte der Mann ein gänzlich anderes Gesicht, indem er sowohl den Richter und den Nebenangeklagten als auch seine nunmehrige Ex-Freundin beschimpfte.
Urteil: 3 Jahre Haft!
Der 39-Jährige wurde wegen Vergewaltigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde er zu einer Entziehungskur in eine Anstalt eingewiesen. Wegen anderer Delikte kam eine zweite Strafe von einem Jahr und zwei Monaten dazu, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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16.09.2008 10:20 |
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HCL
True Jumper

Dabei seit: 01.01.2006
Beiträge: 2.000
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CPU: AMD 64 3500+
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Urteil 3 Jahre Haft und für den Nachbarn eine Strafe auf Bewährung.
Für mich ist dieses Strafmaß völlig unverständlich, warum hat der Richter die beiden nicht gleich freigesprochen. Die Frau wird ihres Lebens nicht mehr glücklich, egal wie viel psychologische Behandlung sie erfahren wird. Hier ist meiner Meinung nach ein deutlich höheres Strafmaß nicht nur angebracht sondern sogar ein Muss. Solche Haftstrafen leiten einen ja bald dazu an, dass gleiche zu tun.
Nein sowas ist und bleibt für mich Unverständlich.
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16.09.2008 13:03 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 7.298
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CPU: Core2Duo E8200
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Nö, der Nachbar geht Straffrei aus, normal.
Er hat für eine Dienstleistung bezahlt, das Sie dazu gezwungen wurde kann/konnte er nicht wissen.
Aber die 3 Jahre für den Hauptangeklagten sind ein Witz.
Als Filesharer bekommst Du 5 Jahre ... da sollte man doch glatt mal abwägen
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Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
GOTT muss dumme Menschen lieben, oder warum macht er so viele davon ?!?
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16.09.2008 15:48 |
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C@rl[R-S.com]
Web-Designer

Dabei seit: 18.03.2006
Beiträge: 2.115
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Tja der Finanzielle Schaden beim Filesharing ist wohl mehr wert als die Psyche eines Menschen...was ist ein Mensch schon wert...
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16.09.2008 18:43 |
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Hardy04
Power User
Ex-Moderator

Dabei seit: 02.01.2006
Beiträge: 3.069
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CPU: DualCore AMD Athlon 64 X2 6000+
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Ja nix anscheinend Armes Deutschland sag ich da nur
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16.09.2008 19:48 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 613
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CPU: Celeron 2.6GHz
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| Zitat: |
Original von Blacky[R-S.com]
Als Filesharer bekommst Du 5 Jahre ... da sollte man doch glatt mal abwägen |
In Deutschland hat es bisher keinen Fall von max. 3 Jahren Haft ( Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt. ) wegen Filesharings gegeben. Lediglich im Fall von gewerbsmäßigen Handelns mit Filmen gab es Haftstrafen von über einem Jahr bis 1.5 Jahre - und das bei Wiederholungstätern.
Der Vergleich hinkt deswegen.
Und was das Urteil anbelangt: ohne die genauen Umstände zu kennen ist eine Beurteilung des Strafmaßes schwierig ( z.B. die Alkoholsucht ) - obgleich ich auch der Meinung bin, dass das Strafmaß (insbesondere für den Nachbarn) durchaus hätte höher sein sollen.
__________________ A programmer is just a tool which converts caffeine into code
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16.09.2008 22:18 |
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