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Kinderschänder "hochgradig gefährlich" - Dennoch Haftentlassung |
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Power1111[R-S.com]
Site-Admin

Dabei seit: 02.01.2006
Beiträge: 32.676
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: 6000 X2
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| Kinderschänder "hochgradig gefährlich" - Dennoch Haftentlassung |
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| Zitat: |
Zwischen 1987 und 1993 verging sich der heute 52-jährige Heinz W. an seinen zehn Söhnen, Töchtern, Nichten und Neffen. Dabei kam es zu ingesamt 19 Missbrauchstaten. Heinz W. wurde daraufhin im Jahr 1994 zu fast 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Da ein Gutachter den Mann weiterhin als "hochgradig gefährlich" ansieht, wurde im November durch die Staatsanwaltschaft Sicherheitsverwahrung für Heinz W. beantragt.
Die Große Strafkammer entschied am gestrigen Freitag, dass ihr die Hände gebunden seien, da keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht kamen. So musste Heinz W., der am 14. Mai aus der Haft entlassen wurde, in die Freiheit entlassen werden. Laut dem Richter habe man "Angst" vor einer weiteren Tat des 52-Jährigen. |
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14.06.2008 18:55 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 632
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: Celeron 2.6GHz
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Gab es nicht mal einen ähnlichen Fall schonmal ?
Aus Wikipedia -Sicherungsverwahrung
| Zitat: |
Werden bei einem aufgrund dieser Taten Verurteilten vor Vollzugsende Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit hinweisen, so kann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn neue Tatsachen vorliegen, die dies rechtfertigen.
Tatsachen in diesem Sinne sind neu, wenn sie dem Tatgericht zum Zeitpunkt der Urteilsfindung noch nicht bekannt gewesen sind. Insbesondere das Verhalten des Verurteilten im Vollzug hat hierbei Beachtung zu finden. Eine (nur) weiterbestehende Gefährlichkeit des Täters reicht demnach nicht aus. |
Der Grund hierfür ist, dass unser Rechtssystem keine rückwirkenden belastenden Gesetzesänderungen zulässt (Rechtsicherheit).
Da die Vorschrift zu Sicherungsverwahrung erst nach der Verurteilung eingeführt worden sind, eine Gefährdung bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag, ist somit eine Sicherungsverwahrung rechtlich unmöglich (Verstoß gegen des Grundgesetzt).
Das gleiche gilt auch für Rückwirkende belastende Verwaltungsakte. Die Rücknahmevorschriften sind an strenge Grundsätze gebunden.
Wenn das System geändert werden würde, würde das heißen: wenn jemand zu einer Strafe verurteilt worden ist, kann er sich nicht darauf verlassen, das sie nicht erhöht wird.
Nach dem Motto: tut mir leid, wenn Sie im letzten Jahr entlassen worden wären, wären Sie frei, nun haben Sie noch 5 weitere Jahre vor sich, weil die Strafe seit dem 01.01. angehoben worden ist.
Oder: Ihre Baugenehmigung ist seit heute ungültig, weil ein Gesetz erlassen worden ist, dass alle rechtmäßigen Baugenehmigungen des Jahres 2007 nachträglich für ungültig erklärt. Rechtsmittel gibt es nicht -> siehe Gesetz
PS: wenn ein Rechtsanwalt dieses lesen sollte: ich weiß, es ist kein Gutachtenstil, ich wollte nur heute noch fertig werden
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14.06.2008 20:41 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 632
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CPU: Celeron 2.6GHz
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Das Problem bei diesen "Altfällen" ist, das es die Sicherungsverwahrung damals noch nicht gab.
Deswegen sind ja genau dem Gericht die Hände gebunden.
Hätte sich herausgestellt, das er erst während des Haft gefährlich geworden ist, wären das neue Tatsachen gwesen, die damals noch nicht vorlagen.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hätte dann ein neues Urteil gefällt werden können.
(klingt für Leute ohne juristischen Backgrund wahrscheinlich etwas unlogisch
).
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15.06.2008 09:41 |
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Blacky[R-S.com]
.. ähh, bitte was ?

Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 7.357
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: Core2Duo E8200
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Ganz einfach, Schwanz ab und dann kann er von mir aus draussen wieder rumrennen.
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Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
GOTT muss dumme Menschen lieben, oder warum macht er so viele davon ?!?
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15.06.2008 09:47 |
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GeneralsCE[R-S.com]
C & C Meister

Dabei seit: 23.09.2006
Beiträge: 700
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CPU: Intel® Core 2 Quad Q9550
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Oder wie in den USA Name,Adresse und Tat veröffentlichen......
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15.06.2008 10:21 |
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Skol@res[R-S.com]
1.Advent

Dabei seit: 30.04.2008
Beiträge: 915
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15.06.2008 17:04 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 632
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CPU: Celeron 2.6GHz
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| Zitat: |
Original von Skolares[R-S.com]
Wozu wird dann ein Gutachten erstellt mit anschließender Forderung der Sicherheitsverwahrung, wenn es die Gesetzesgrundlage sowieso nicht zuläßt
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Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Entweder ein Staatsanwalt, der etwas nachlässig war oder sich gesagt hat "probieren wir es mal" - wenn ich mir ansehe was so im LAW-BLOG steht, glaube ich eher letzteres.
Vielleicht hoffte die Staatsanwaltschaft auch, auf neue Erkenntnisse.
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15.06.2008 20:00 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 632
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CPU: Celeron 2.6GHz
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Das Schlüsselwort ist tatsächlich "neue".
Hochgradig gefährlich war er schon bei der ersten Verurteilung. Das ist also nichts "neues".
Hätte ja durch das Gutachten hinzukommen können: "neigt zu Terrorismus".
Das wäre dann wirklich neu §§§ .
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15.06.2008 20:58 |
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