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Rechner-Support » Sonstige Foren für Diskussionen und Fun » Off-Topic » Presse News Kinderschänder "hochgradig gefährlich" - Dennoch Haftentlassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kinderschänder "hochgradig gefährlich" - Dennoch Haftentlassung
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Kinderschänder "hochgradig gefährlich" - Dennoch Haftentlassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Zwischen 1987 und 1993 verging sich der heute 52-jährige Heinz W. an seinen zehn Söhnen, Töchtern, Nichten und Neffen. Dabei kam es zu ingesamt 19 Missbrauchstaten. Heinz W. wurde daraufhin im Jahr 1994 zu fast 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Da ein Gutachter den Mann weiterhin als "hochgradig gefährlich" ansieht, wurde im November durch die Staatsanwaltschaft Sicherheitsverwahrung für Heinz W. beantragt.
Die Große Strafkammer entschied am gestrigen Freitag, dass ihr die Hände gebunden seien, da keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht kamen. So musste Heinz W., der am 14. Mai aus der Haft entlassen wurde, in die Freiheit entlassen werden. Laut dem Richter habe man "Angst" vor einer weiteren Tat des 52-Jährigen.

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14.06.2008 18:55 Power1111[R-S.com] ist offline E-Mail an Power1111[R-S.com] senden Homepage von Power1111[R-S.com] Beiträge von Power1111[R-S.com] suchen Nehmen Sie Power1111[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Power1111[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Wozu dann der Gutachter?
Wie die Hände gebunden?
Keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht?
So wie sich das liest, brauchen sie auf die neuen Erkenntnisse nicht lange warten.
Ich werd bekloppt. Was ist das hier überhaupt für ein beschi..enes System?

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14.06.2008 19:06 Skol@res[R-S.com] ist offline Beiträge von Skol@res[R-S.com] suchen Nehmen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Gab es nicht mal einen ähnlichen Fall schonmal ?

Aus Wikipedia -Sicherungsverwahrung

Zitat:
Werden bei einem aufgrund dieser Taten Verurteilten vor Vollzugsende Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit hinweisen, so kann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn neue Tatsachen vorliegen, die dies rechtfertigen.
Tatsachen in diesem Sinne sind neu, wenn sie dem Tatgericht zum Zeitpunkt der Urteilsfindung noch nicht bekannt gewesen sind. Insbesondere das Verhalten des Verurteilten im Vollzug hat hierbei Beachtung zu finden. Eine (nur) weiterbestehende Gefährlichkeit des Täters reicht demnach nicht aus.


Der Grund hierfür ist, dass unser Rechtssystem keine rückwirkenden belastenden Gesetzesänderungen zulässt (Rechtsicherheit).
Da die Vorschrift zu Sicherungsverwahrung erst nach der Verurteilung eingeführt worden sind, eine Gefährdung bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag, ist somit eine Sicherungsverwahrung rechtlich unmöglich (Verstoß gegen des Grundgesetzt).
Das gleiche gilt auch für Rückwirkende belastende Verwaltungsakte. Die Rücknahmevorschriften sind an strenge Grundsätze gebunden.

Wenn das System geändert werden würde, würde das heißen: wenn jemand zu einer Strafe verurteilt worden ist, kann er sich nicht darauf verlassen, das sie nicht erhöht wird.
Nach dem Motto: tut mir leid, wenn Sie im letzten Jahr entlassen worden wären, wären Sie frei, nun haben Sie noch 5 weitere Jahre vor sich, weil die Strafe seit dem 01.01. angehoben worden ist.
Oder: Ihre Baugenehmigung ist seit heute ungültig, weil ein Gesetz erlassen worden ist, dass alle rechtmäßigen Baugenehmigungen des Jahres 2007 nachträglich für ungültig erklärt. Rechtsmittel gibt es nicht -> siehe Gesetz

PS: wenn ein Rechtsanwalt dieses lesen sollte: ich weiß, es ist kein Gutachtenstil, ich wollte nur heute noch fertig werden Augenzwinkern

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14.06.2008 20:41 smalltalk ist offline E-Mail an smalltalk senden Beiträge von smalltalk suchen Nehmen Sie smalltalk in Ihre Freundesliste auf

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OK danke für die Info.

Hm...so einem hätten sie ja damals schon die 15 Jahre + Sicherheitsverwahrung verpassen müssen. Oder gab es die damals noch gar nicht? Ich meine die zusätliche Sicherheitsverwahrung.

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14.06.2008 20:49 Skol@res[R-S.com] ist offline Beiträge von Skol@res[R-S.com] suchen Nehmen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Das Problem bei diesen "Altfällen" ist, das es die Sicherungsverwahrung damals noch nicht gab.

Deswegen sind ja genau dem Gericht die Hände gebunden.
Hätte sich herausgestellt, das er erst während des Haft gefährlich geworden ist, wären das neue Tatsachen gwesen, die damals noch nicht vorlagen.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hätte dann ein neues Urteil gefällt werden können.

(klingt für Leute ohne juristischen Backgrund wahrscheinlich etwas unlogisch smile ).

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15.06.2008 09:41 smalltalk ist offline E-Mail an smalltalk senden Beiträge von smalltalk suchen Nehmen Sie smalltalk in Ihre Freundesliste auf

Blacky[R-S.com]   Zeige Blacky[R-S.com] auf Karte Blacky[R-S.com] ist männlich
.. ähh, bitte was ?


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Ganz einfach, Schwanz ab und dann kann er von mir aus draussen wieder rumrennen.

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GOTT muss dumme Menschen lieben, oder warum macht er so viele davon ?!?

15.06.2008 09:47 Blacky[R-S.com] ist offline E-Mail an Blacky[R-S.com] senden Beiträge von Blacky[R-S.com] suchen Nehmen Sie Blacky[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf

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C & C Meister


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Oder wie in den USA Name,Adresse und Tat veröffentlichen......

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15.06.2008 10:21 GeneralsCE[R-S.com] ist offline E-Mail an GeneralsCE[R-S.com] senden Beiträge von GeneralsCE[R-S.com] suchen Nehmen Sie GeneralsCE[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie GeneralsCE[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Zitat:
Da ein Gutachter den Mann weiterhin als "hochgradig gefährlich" ansieht, wurde im November durch die Staatsanwaltschaft Sicherheitsverwahrung für Heinz W. beantragt.


Wozu wird dann ein Gutachten erstellt mit anschließender Forderung der Sicherheitsverwahrung, wenn es die Gesetzesgrundlage sowieso nicht zuläßt verwirrt verwirrt verwirrt

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15.06.2008 17:04 Skol@res[R-S.com] ist offline Beiträge von Skol@res[R-S.com] suchen Nehmen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Zitat:
Original von Skolares[R-S.com]
Wozu wird dann ein Gutachten erstellt mit anschließender Forderung der Sicherheitsverwahrung, wenn es die Gesetzesgrundlage sowieso nicht zuläßt verwirrt verwirrt verwirrt


Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Entweder ein Staatsanwalt, der etwas nachlässig war oder sich gesagt hat "probieren wir es mal" - wenn ich mir ansehe was so im LAW-BLOG steht, glaube ich eher letzteres.


Vielleicht hoffte die Staatsanwaltschaft auch, auf neue Erkenntnisse.

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Wie interpretieren die 'neues Erkenntnis'?

"hochgradig gefährlich" ist doch ein Erkenntnis.

Oder liegt die Betonung auf 'neues'?

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15.06.2008 20:20 Skol@res[R-S.com] ist offline Beiträge von Skol@res[R-S.com] suchen Nehmen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein

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Das Schlüsselwort ist tatsächlich "neue".
Hochgradig gefährlich war er schon bei der ersten Verurteilung. Das ist also nichts "neues".

Hätte ja durch das Gutachten hinzukommen können: "neigt zu Terrorismus".
Das wäre dann wirklich neu §§§ .

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Zitat:
Original von smalltalk
Das Schlüsselwort ist tatsächlich "neue".
Hochgradig gefährlich war er schon bei der ersten Verurteilung. Das ist also nichts "neues".

Hätte ja durch das Gutachten hinzukommen können: "neigt zu Terrorismus".
Das wäre dann wirklich neu §§§ .


Hätte ja schon ein 'hochgradig gefährlicher als vor 15 Jahren' gereicht.
Ist auch eine neue Erkenntnis.
Ich bin kein Gutachter und auch kein juristischer Fuchs. Hoffe nur, das die den früh genug in die Fittiche bekommen.

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15.06.2008 21:35 Skol@res[R-S.com] ist offline Beiträge von Skol@res[R-S.com] suchen Nehmen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Skol@res[R-S.com] in Ihre Kontaktliste ein
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