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Post vom Amtsgericht: Das W-LAN vom Nachbarn genutzt |
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Power1111[R-S.com]
Site-Admin

Dabei seit: 02.01.2006
Beiträge: 32.676
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: 6000 X2
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| Post vom Amtsgericht: Das W-LAN vom Nachbarn genutzt |
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| Zitat: |
Bereits im letzten Jahr urteilte das Amtsgericht Wuppertal, dass es strafbar ist, sich in ein ungesichertes Netzwerk einzuklinken. In einem Fall nutzte ein Nachbar das WLAN-Netz des Nachbarn, um so die monatlichen Kosten zu sparen.
Da er dies mit seinem Laptop vom Bürgersteig aus tat, wurde er vom WLAN-Besitzer entdeckt, welcher ihn bei der Polizei anzeigte. Dem Richter nach, hat der Eindringling gegen Abhörverbot nach §89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen, da er "Nachrichten" abgehört habe.
Als "Nachricht" bezeichnete der Richter die Zuweisung der IP-Adresse des Nachbarn durch dessen Router. Außerdem habe der Beschuldigte in Kauf genommen, dass bei möglicher Zeit- oder Volumenabrechnung Kosten entstünden. Da die Rechtslage noch immer unklar ist, sprach man nur eine Verwarnung aus. |
Quelle: Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
__________________ Wenn du nicht weiter weißt, wir können helfen
Kein Support über ICQ, Mail, PN oder ähnliches. Fragen bitte im Forum stellen. Diese werden umgehend beantwortet.
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17.05.2008 22:02 |
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Logi24
Routinier
Dabei seit: 08.04.2007
Beiträge: 497
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: Intel Core 2 Quad Q6600, 2400 MHz
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irgendwie selber schuld, wenn man sein Wlan-Netz nicht schützt
__________________
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18.05.2008 12:54 |
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smalltalk
Desktop des Monats Oktober 2007

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 632
Dieser User hat sich mal bedankt
CPU: Celeron 2.6GHz
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@Logi24 : du scheinst die Nachricht nicht genau gelesen zu haben:
es wurde nicht der bestraft, der sein W-LAN nicht gesichert hat, sondern derjenige, der es mitgenutzt hat.
Nach der bisherigen Rechtsauffassung stellt es keinen Straftatbestand dar ein ungesichertes W-LAN zu nutzen. Das Risiko lag bisher beim Betreiber.
Hier einige Highlights aus dem Urteil:
Quelle: Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
| Zitat: |
[...]
Das Gericht argumentiert dabei, dass die dem Angeklagten vom Router zugewiesene (wohl interne) IP-Adresse eine Nachricht gem. § 89 TKG sei, die dieser unbefugt abgehört habe, da sie nicht für ihn bestimmt gewesen sei
[...]
schließt das AG Wuppertal mit der Feststellung, dass das Verhalten des Angeklagten strafwürdig sei, da er nicht davon ausgehen durfte, dass in einem reinen Wohngebiet ein kostenloser Hotspot zur Verfügung stünde.
[...]
Zudem habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass dem Inhaber des Internet-Anschlusses bei Nutzung eines Zeit- oder Volumentarifs durch sein Handeln Schäden entstehen könnten.
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siehe hierzu auch Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
Ich kann das Urteil leider nicht einsehen, da es nicht frei verfügbar ist.
Der Verurteilte wurde wohl nur verwarnt und es wurde sein Laptop einbehalten - aufgrund der bis zu diesem Urteil ungeklärten Rechtsauffassung. Versucht er nochmals sich in das Netz einzuloggen wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 € fällig.
Wenn man sich die juristischen Blogs ansieht, wird diese Urteil heftig kritisiert (z.B. Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
Was allerdings sehr verwunderlich ist: da sichert jemand sein Netz nicht ab (wohl Unwissenheit), ist aber in der Lage zu erkennen, das ein anderer das Netz mitbenutzt, um anschließend die Polizei zu rufen und eine Anzeige zu erstatten
.
__________________ A programmer is just a tool which converts caffeine into code
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18.05.2008 16:06 |
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