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Das geht uns alle an !  |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

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Hallo,
um gleich auf den Punkt zu kommen !
Einige "schlaue" Kanzleien (Rechtsanwälte) fangen mal wieder an Foren bzw. Forenbetreiber abzumahnen, aus den unterschiedlichsten Gründen.
Nun hat es auch das Supernature Forum erwischt !
Da dieses eines der grössten und bekanntesten Foren in Deutschland ist hat es auch auf einigen anderen Foren und News-Boards schon entsprechende Beiträge dazu gegeben !
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Sollte diese Klage (Abmahnung) bzw. die Gegenklage so verlaufen das Forenbetreiber "Haftbar" in diesem Sinne gemacht werden können, bedeutet das das AUS für 99% aller Foren, Communities, Gästebücher u.s.w. !!!
Weitere Links dazu !
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Da diese Meldungen sich alle ähneln, noch eine andere Info-Quelle mit Stellungnahme :
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Es liegt an Euch, in wie weit Ihr "Supernature" unterstützen könnt oder wollt.
Nur eines sei gesagt, es geht nicht nur um das Supernature-Forum es betrifft uns alle !
Ihr helft schon wenn Ihr die Sachlage u.s.w. weiter gebt, und auf anderen Boards u.s.w. veröffentlicht !
Danke für die Zeit die Ihr Euch genommen habt !
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Über 5 Millionen Menschen in Deutschland hören Hip Hop. Schreib dich nicht ab, lern gehen und reden !
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Blacky[R-S.com]: 16.03.2006 12:28.
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16.03.2006 12:27 |
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Skorpurion[R-S.com] unregistriert
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Und was ist draus geworden *hust*
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29.07.2006 14:12 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

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Da Sache läuft noch, der Gerichtstermin steht auch schon fest !
Mehr dazu > Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
EDIT :
| Zitat: |
01. August 2006:
Es sind noch knapp drei Wochen bis zu Verhandlung in Hamburg.
Naturgemäß hat sich in der Zwischenzeit nicht sehr viel getan,
ich möchte trotzdem aber nochmal ein kurzes "Lebenszeichen" geben.
Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit die Klage erwidert und wird beantragen,
diese abzuweisen, was natürlich wenig verwunderlich ist.
In der Begründung wird nochmals explizit aus der Urteilsbegründung zum
"Heise-Fall" zitiert - und da wir ja mit der Klage herausfinden wollen, was
dieses Urteil für die deutsche Forenwelt zu bedeuten hat, ist das genau in
unserem Sinne.
Die Verhandlung ist öffentlich, wenn also jemand in der Nähe ist und als
Zuschauer dabei sein möchte, so kann er/sie das gerne tun.
Hier die genauen Daten:
Termin: 22.08.2006, 11 Uhr
Ort: Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1, Hamburg
Sitzungsraum: A.275(312)
Das Aktenzeichen ist 329 O 164/06.
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29.07.2006 20:06 |
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Power1111[R-S.com]
Site-Admin

Dabei seit: 02.01.2006
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Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub" |
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| Zitat: |
| Eines der bekanntesten freien Programme für die Videobearbeitung ist VirtualDub von Avery Lee, welches er selbst als Beweis dafür anführt, daß er auf dem College nicht ausgelastet war. Davon wurden von dritten einige abgeänderte Versionen erstellt, die zum Beispiel um einige Funktionen erweitert wurden, darunter unter anderem VirtualDubMod, welches als wichtigste Funktion einige zusätzliche Audioformate verarbeitet und mehrere Audiostreams für AVI-Dateien unterstützt. VirtualDub ist freie Software und ausdrücklich für diese Art der Verwendung und Veränderung vorgesehen. |
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16.08.2006 21:33 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

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Verhandlung abgesagt!
Per Fax (Links siehe unten) erhielten wir heute vormittag die Mitteilung,
dass die für kommenden Dienstag, den 22. August 2006, angesetzte Verhandlung
vom Gericht abgesetzt wurde.
Grund: Dem Gericht ist im Zuge der Terminvorbereitungen aufgefallen,
dass eigentlich eine andere Kammer zuständig ist, nämlich die 24. Pressekammer
des LG Hamburg, welche auch das Heise-Urteil gefällt hat.
Diese muss nun einen neuen Termin ansetzen.
Es ist sehr merkwürdig, dass dies so kurz vor dem Verhandlungstermin geschieht.
Zufällig - oder eben auch nicht - wird am 22. August, ebenfalls um 11 Uhr,
die Berufung des Heise-Verlags vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt.
Es ist unwahrscheinlich, dass es da einen direkten Zusammenhang gibt,
auszuschließen ist es allerdings auch nicht.
Es ist mit Spannung zu erwarten, wie die Heise-Berufung vor dem OLG ausgeht;
es gibt Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Fällen, aber auch ein paar wesentliche
Unterschiede. Von daher hat der Ausgang dieses Falles nicht unbedingt
"automatische Folgen" für unsere Sache.
Wir werden so oder so keinen Rückzieher machen, das ist klar.
Grundsätzlich bin ich erstmal enttäuscht, dass es nun zu einer (vermutlich
erheblichen) Verzögerung kommen wird, ehe wir Klarheit bekommen.
Zahlreiche Leute hatten geplant, an der Verhandlung teilzunehmen und bereits
entsprechend geplant, von daher bitte ich Euch, die Information so gut es geht
zu streuen, damit sich niemand umsonst auf den Weg nach Hamburg macht.
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17.08.2006 16:14 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

Dabei seit: 13.02.2006
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Heise-Fall: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein ! |
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jaja .. ich weis Doppelpost 8)
Heise-Fall: Berufungsurteil schränkt die Forenhaftung ein :
Quelle : Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
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22.08.2006 18:44 |
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dad1881[R-S.com]
Administrative Schlampe & Hamachi Supporter

Dabei seit: 02.01.2006
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Endlich: Ein neuer Verhandlungstermin!
| Zitat: |
Das Warten hat ein Ende!
Endlich wurde von der Pressekammer des LG Hamburg ein neuer Termin angesetzt:
Die Verhandlung unseres Falls findet nun statt am
Freitag, den 19. Januar 2007
um 12:30 Uhr im Sitzungsraum B335 des Ziviljustizgebäudes am Sievekingplatz 1.
Das Aktenzeichen lautet 324 O 600/06.
Hoffen wir mal, dass nun nichts mehr dazwischenkommt und wir endlich Klarheit bekommen. |
Quelle:Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt.
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14.11.2006 14:36 |
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TJay[R-S.com]
Nervensäge
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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werde ich bei der Verhandlung anwesend sein.
Wehe die reichen das wieder an ein anderes Gericht weiter....
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14.11.2006 19:43 |
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TJay[R-S.com]
Nervensäge
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T minus eine Woche: Alles ist ruhig, Termin steht noch.
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12.01.2007 02:44 |
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dad1881[R-S.com]
Administrative Schlampe & Hamachi Supporter

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Ein paar Daten:
| Zitat: |
Termin:
Freitag, der 19. Januar 2007
Uhrzeit:
12:30 Uhr
Ort:
Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Raum:
Sitzungsraum B335
Aktenzeichen:
324 O 600/06
Kläger:
Martin Geuß |
Wenn jemand in der nähe Wohnt kann gerne in einem Cafe gehn wo sich mehrere Forummitglieder treffen.
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Greetz
dad1881[R-S.com]
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12.01.2007 13:35 |
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Power1111[R-S.com]
Site-Admin

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| Urteil im Fall „Supernature“ am 2. März |
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| Zitat: |
| Am gestrigen Freitag, den 19.1.2007, fand vor der 24. Pressekammer des LG Hamburg endlich die Verhandlung im Fall „Supernature“-Forum statt. Dr. Bahr, Anwalt des Foren-Betreibers Martin Geuß, kommentierten den Ausgang der Verhandlungen mit „Wir haben die Schlacht zu 5/6 gewonnen, aber den Krieg verloren.“. |
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20.01.2007 18:05 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

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20.01.2007 20:48 |
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TJay[R-S.com]
Nervensäge
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Die einzig lesbaren Artikel zum Thema sind die von Dr. Bahr, der von Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt. und Chris von fixmbr.
Ich war zwar dabei, zum Thema hab ich zzt. nichts beizutragen. (PN ist was anderes.
)
Warten wir mal das Urteil ab. Eine Richtung ist dennoch klar erkennbar.
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22.01.2007 18:48 |
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TJay[R-S.com]
Nervensäge
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Jetzt mal was Handfestes:
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25.01.2007 07:18 |
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Blacky[R-S.com]
Erklärbär

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Na ... das kommt da aber sehr unpassend !
Forenbetreiber doch haftbar
| Zitat: |
In einer nichtöffentlichen Sitzung hat der Bundesgerichtshof gestern eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. April 2006 zurückgewiesen. Darin hatte das OLG entschieden, dass Betreiber von Webforen in bestimmten Fällen für in ihren Foren gemachte Äußerungen nicht haften.
Vorangegangen war der ganzen Debatte das sogenannte Heise-Urteil, in dem das Hamburger Landgericht im Dezember 2005 entschieden hatte, dass Forenbetreiber selbst dann für in ihren Foren veröffentlichte Beiträge haften, wenn sie davon keine Kenntnis haben. Im April 2006 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Berufungsverhandlung dieses Urteil teilweise ... |
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29.03.2007 09:08 |
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dad1881[R-S.com]
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Neue Infos zu diesem Thema ich Zitiere ...
| Zitat: |
Gestern ging das schriftliche Urteil vom Landgericht Hamburg ein.
Neben der Entscheidung selbst enthält es erfreulicherweise auch die Urteilsbegründung,
so dass wir auf diese nicht weiter warten müssen.
Das Urteil besagt Folgendes:
1.) Von den sechs Beiträgen, die Gegenstand der Abmahnung waren, hat das Gericht fünf
für rechtmäßig und einen für rechtswidrig erklärt.
2.) Für diesen einen Beitrag stehen der Gegenpartei maximal 146,12 € an Kostenerstattung zu
3.) Der Streitwert wurde von 50.000 € auf 15.000 € reduziert.
4.) Die Kosten des Verfahrens trägt zu 5/6 die Gegenseite und zu 1/6 ich
Was bedeutet das zunäc | | | |
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